Als Träger eines öffentlichen Amtes genießt der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) das besondere Vertrauen des Staates. Er ist insbesondere befugt Tatbetände an Grund und Boden mit öffentlichem Glauben zu beurkunden. Dafür führt er genau wie die Notare ein Landessiegel.
Wie die Vermessungs- und Katasterbehören übernimmt der ÖbVI hoheitliche Vermessungsaufgaben im Liegenschaftskataster. Er unterliegt ihrer Aufsicht und arbeitet privatrechtlich, freiberuflich in seinem Amtsbezirk. Dabei ist er an die staatliche Kostenordnung gebunden.
Der ÖbVI ist für die Bürger gleichzeitig Anlaufstelle für Auskünfte und Auszüge aus den Liegenschaftskataster, die er auch beglaubigen kann.
Organisiert ist der ÖbVI in der Regel im Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (BDVI). Zum besseren Verständnis wurde von diesem folgendes Imagevideo freigegeben.
Kontakt:
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Mo-Fr 7:30 - 12:00 Uhr
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Di bis 18.00 Uhr
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